Teilnahmebedingungen Gewinnspiel
„Der große Osterspaß – Das verrückte Ostereier-Schätzspiel“

Es gelten die folgenden Bedingungen:

  1. Veranstalter
    Das Gewinnspiel wird durchgeführt von der Möbel-Schau-Norsingen GmbH & Co. Möbelvertriebs-KG. Die Möbel-Schau Emmendingen, Möbel-Schau Offenburg und Möbel-Schau Mitnahme Trendz sind Betriebe der: Möbel-Schau-Norsingen GmbH & Co. Möbelvertriebs-KG, Im Hägle 2, 79238 Ehrenkirchen. (nachfolgend „Möbel-Schau“ oder „wir“ genannt).
  2. Teilnehmer
    Teilnahmeberechtigt sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mitarbeiter der Möbel-Schau sowie deren Angehörige sind zur Teilnahme nicht berechtigt.
    Die Teilnahme über Gewinnspielvereine oder Teilnahme- und Eintragungsdienste, automatisierte Teilnahmen, Mehrfachteilnahmen (bspw. mit unterschiedlichen E-Mail-Adressen) sowie die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen sind nicht gestattet.
    Die Teilnehmer müssen unter Umständen ihre Teilnahmeberechtigung an dem Gewinnspiel nachweisen. Weisen die Teilnehmer innerhalb der von der Möbel-Schau gesetzten Frist die Teilnahmeberechtigung nicht nach, behält die Möbel-Schau sich vor, die Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen.
  3. Gewinne
    Im Aktionszeitraum werden folgende Gewinne vergeben:
    1. Preis – Einkaufsgutschein im Wert von 1.000€
    2. Preis – Einkaufsgutschein im Wert von 500€
    3. Preis – Einkaufsgutschein im Wert von 200€
    4. Kombigeschirr Lida Black Line
    5. Wohndecke von JOOP
    Der Einkaufsgutschein ist in allen Möbel-Schau Filialen einzulösen (keine Online-Einlösung). Barauszahlung ausgeschlossen.
    In dem unwahrscheinlichen Fall der Nichtverfügbarkeit des/eines Preises behält sich die Möbel-Schau das Recht vor, diesen nach eigenem Ermessen durch einen gleichwertigen Preis zu ersetzen.
  4. Wie erfolgt die Teilnahme?
    Das Gewinnspiel läuft bis zum 06.04.2024. Um an dem Gewinnspiel teilzunehmen, muss der Teilnehmer bis zum Ende des Aktionszeitraums die vollständig ausgefüllte Teilnahmekarte in einem der Möbelhäuser der Möbel-Schau abgeben. Auf der Teilnahmekarte muss der geschätzte Wert der sich im Glas befindlichen Eier eingetragen sowie Kontaktdaten angegeben werden. Je Kunde darf nur eine Teilnahmekarte im gesamten Aktionszeitraum ausgefüllt werden.
  5. Gewinnermittlung und -benachrichtigung
    Die fünf Teilnehmer, die im gesamten Aktionszeitraum am nächsten an der richtigen Lösung liegen, gewinnen. Bei gleichen Antworten entscheidet das Los. Die Gewinner werden nach Ablauf des Gewinnspieles per E-Mail oder telefonisch benachrichtigt und aufgefordert, ihre Kontaktdaten (Name, Adresse) per E-Mail an die Möbel-Schau zu senden oder alternativ den Gewinn im Möbelhaus abzuholen. Erfolgt die Einsendung nicht zeitnah, kann die Möbel-Schau dem Gewinner eine Frist für die Einsendung setzen. Erfolgt die Übersendung der Kontaktdaten nicht innerhalb einer von der Möbel-Schau gesetzten Frist, verfällt der Gewinnanspruch.
    Im Falle einer unzustellbaren Gewinnbenachrichtigung ist die Möbel-Schau nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen; ein Anspruch auf den Gewinn besteht in diesem Fall nicht.
  6. Gewinnübermittlung
    Die Gewinnübermittlung erfolgt nach der Gewinnbenachrichtigung per Post an die Adresse, die der Teilnehmer nach Aufforderung angegeben hat.
    Die Adresse kann nach der erstmaligen Mitteilung nicht mehr geändert werden. Im Falle eines unzustellbaren Gewinns ist die Möbel-Schau nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen. Der Gewinnanspruch verfällt in diesem Fall.
    Mit Versendung geht die Gefahr der Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Gewinner über.
    Alternativ kann der Gewinn auch direkt im Möbelhaus abgeholt werden.
  7. Ausschluss von Teilnehmern
    Die Möbel-Schau behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die falsche oder unvollständige Angaben machen, sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen, bei denen der Verdacht auf Manipulation besteht oder die in sonstiger Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, ohne Angabe von Gründen von dem Gewinnspiel auszuschließen.
    Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Gewinne nachträglich aberkannt oder bereits ausbezahlte bzw. ausgelieferte Gewinne zurückgefordert werden.
    Der Möbel-Schau bleibt es vorbehalten, den Teilnehmer bei Verdacht eines Ausschlussgrundes zur Stellungnahme aufzufordern. Unterbleibt die Stellungnahme innerhalb der von der Möbel-Schau gesetzten Frist, behält sich die Möbel-Schau vor, die Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen.
    Weitere Ausschlussgründe sind in Ziffer 2 geregelt.
  8. Keine Gewinnübermittlung
    Sollte eine Gewinnübermittlung an den Gewinner nicht möglich sein (z.B. da der Gewinnanspruch aufgrund der Teilnahmebedingungen entfallen ist oder der Gewinner den Gewinn nicht annimmt), bleibt es der Möbel-Schau nach eigenem Ermessen überlassen zu entscheiden, was mit dem Gewinn erfolgt (z.B. ob der Gewinn nach den vorliegenden Teilnahmebedingungen an die Teilnehmer, die nicht gewonnen haben, vergeben wird oder ob dieser nicht vergeben und z.B. für ein anderes Gewinnspiel genutzt wird).
  9. Datenschutz
    Es wird auf die gesonderten Datenschutzhinweise zu dem Gewinnspiel verwiesen.
  10. Haftungsausschluss
    Die Möbel-Schau übernimmt keine Verantwortung für Datenverluste, insbesondere solche, die auf dem Wege der Datenübertragung entstanden sind, technische Defekte sowie verloren gegangene, beschädigte oder verspätete Einsendungen, die auf Netzwerk-, Hardware- oder Softwareprobleme zurückzuführen sind. Etwaige Gewährleistungsansprüche der Gewinner sind ausgeschlossen.
  11. Änderung/Einstellung des Gewinnspiels
    Die Möbel-Schau behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel im Fall unvorhergesehener Umstände zu ändern oder einzustellen.
    Die Möbel-Schau ist insbesondere berechtigt, das Gewinnspiel einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn ein versuchter Missbrauch durch Manipulation festgestellt wird, oder eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder bei nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen.
  12. Unwirksamkeit einzelner Klauseln
    Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.
  13. Übertragung, Barauszahlung, Rechtsweg
    Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Eventuelle Gewinnansprüche sind nicht übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  14. Verbraucherschlichtung
  15. Hiermit informieren wir Sie darüber, dass die Möbel-Schau nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und dazu auch nicht verpflichtet ist.